Absolute Preisuntergrenze, was bedeutet das? Die absolute Preisuntergrenze bezieht sich auf den absolut niedrigsten Preis, den ein Hotel festlegen kann, um zumindest seine variablen Kosten zu decken, die entstehen, wenn das Zimmer belegt wird. Die absolute Preisuntergrenze ist identisch mit der kurzfristigen Preisuntergrenze.

Dieser Preis sollte im regulären Zimmer-Angebot nicht verwendet werden, höchstens in Ausnahmefällen, wenn man sich über den kleinen Verkaufspreise Belegung „kaufen“ will und damit das Hotel beleben will. Die Fixkosten sind hier nicht berücksichtigt. Das heißt, man subventioniert einen Teil der Kosten durch Menge (Belegung) in der Hoffnung, Umsätze in den Nebenoutlets zu erzielen und damit den Total Revenue zu steigern. Langfristig führt der Einsatz von Niedrigstpreisen aber zu Verlusten. Deswegen sprechen wir bei der absoluten Preisuntergrenze auch von der kurzfristigen Preisuntergrenze. 

In einer Preisverhandlung sollte der angebotene netto Zimmerpreis immer ein paar Euro Deckungsbeitrag enthalten. Denn, je schneller sowohl variable als auch fixe Kosten gedeckt werden, desto schneller erreicht ein Hotel seinen Break Even Point (Gewinnschwelle) und kann Gewinne erwirtschaften.

Dagegen die Gesamt PUG, also die langfristige Preisuntergrenze enthält immer fixe und variable Kosten pro Zimmer. Diese PUG enthält im besten Fall die Deckung aller variablen Kosten und den Deckungsbeitrag (dieser kann je nach Höhe des verkauften Preises) sowohl die Deckung aller Fixkosten bei Belegung X enthalten, als auch Überschüsse (Gewinne). Das muss das Ziel sein!

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Oder in unserem ausführlicheren Beitrag zur kurzfristigen PUG ebenfalls in diesem Glossar.